• Zum Wohle der Kinder – von Eltern für Eltern
    KITA ZAUBERBURG – MÖRIKEN UND WILDEGG Zum Wohle der Kinder – von Eltern für Eltern
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BETREUUNGSREGLEMENT

1 Einleitung

Das vorliegende Betreuungsreglement gibt umfassend Auskunft über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Kindertagesstätte (KITA) „Zauberburg“. Es orientiert interessierte Personen über die Grundsätze der KITA sowie deren Organisation, den Tagesablauf, die Aufnahmebedingungen und deren Tarife. Gleichzeitig bildet es die rechtliche Grundlage für die Betreuung der Kinder in der KITA Zauberburg.

2 Örtlichkeiten

Die KITA Zauberburg ist an der Hornimattstrasse 8 und 10 in 5103 Wildegg und an der Unteräschstrasse 27 in Möriken domiziliert. Wir verfügen über grosszügige Räumlichkeiten mit diversen Rückzugsmöglichkeiten. An beiden Standorten haben wir weitläufige Gartenanlagen mit Spielplätzen.

3 Betreuungsgrundsätze

In der KITA Zauberburg in Möriken und Wildegg werden pro Tag über 50 Kinder durch qualifiziertes Personal in vier Gruppen betreut. Ziel der Betreuung ist die altersgerechte Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder neben den Schulstunden. Der Tagesablauf der KITA wird, abhängig von den Bedürfnissen der Kinder, flexibel gestaltet. Gezielte Aktivitäten sollen die Förderung der Kinder unterstützen. Die KITA ist ein Lebensraum der in etwa einem Tagesablauf einer Grossfamilie entspricht. Detaillierte Informationen zu den Betreuungsrichtlinien finden Sie im Pädagogischen Konzept.

4 Institutioneller Rahmen

 4.1 Trägerschaft der Kindertagesstätte

Im April 2008 wurde der gemeinnützige Trägerverein „Kita Möriken-Wildegg“ mit Sitz in Möriken-Wildegg gegründet. Seit 2013 heisst er “Verein KITA Zauberburg”. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und bezweckt die Schaffung und den Betrieb einer Kindertagesstätte. Der Trägerverein besteht aus den Vereinsmitgliedern, dem Vorstand und der Betriebskommission. Der Verein ist wie folgt organisiert:

Eltern die Ihre Kinder in der KITA Zauberburg betreuen lassen, sind Aktivmitglieder des Vereins.

 4.2 KITA-Leitung

Die KITA Zauberburg wird von einer qualifizierten Kitaleiterin geleitet. Sie ist verantwortlich für die Einstellung aller Mitarbeiter und regelt den Betrieb gemäss Betriebsreglement und ist besorgt um die Einhaltung des Pädagogischen Konzeptes. Sie ist die erste Ansprechperson für die Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder.

 4.3 Betriebsbewilligung – Aufsichtsorgane

Die KITA Zauberburg verfügt über eine Betriebsbewilligung der Gemeinde Möriken-Wildegg. Die Gemeinde ist verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung aller gültigen Vorgaben und Richtlinien. Die Gemeinde hat die Aufsicht an die Jugend-, Ehe- und Familienberatungsstelle in Lenzburg (JEFB) delegiert. Die JEFB in Lenzburg kontrolliert und überprüft die KITA Zauberburg jährlich.

5 Organisation

5.1 Aufnahmebedingungen und Grösse der Kindergruppen

Die KITA Zauberburg hat eine Bewilligung für 35 Kita Plätze pro Tag für Wildegg und 31 Ganztagesplätze + 5 Mittagstischplätze in Möriken. Es werden Kinder von vier Monaten bis zum Ende der Primarschule aufgenommen und in drei Gruppen betreut.

5.2 Öffnungszeiten

Der KITA ist Montag bis Freitag von 6:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.

5.3 Betriebsferien und Feiertage

Die KITA ist über Weihnachten und Neujahr ab dem 24. Dezember, 16:00 Uhr bis Schulbeginn, ca. 3 Januar, geschlossen. An folgenden eidgenössischen Feiertagen bleibt die KITA geschlossen:

  • Karfreitag ganzer Tag
  • Ostermontag ganzer Tag
  • 1. Mai Nachmittag
  • Auffahrt ganzer Tag
  • Freitag nach Auffahrt (Brückentag) ganzer Tag
  • Pfingstmontag ganzer Tag
  • Nationalfeiertag (1. August) ganzer Tag

Am Gründonnerstag (vor Karfreitag), Mittwoch vor Auffahrt und vor dem 1. August schliesst die KITA um 16:00 Uhr.

In der übrigen Zeit ist die KITA von Montag bis Freitag geöffnet.

6 Anmeldung, Gebühren, Tarife

Die Anmeldung des Kindes erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags (Anmeldeformular).

6.1 Eintritt

Eine Eintrittszusage ist nur in schriftlicher Form verbindlich. Die Eltern treten spätestens mit der definitiven Anmeldung dem „Verein KITA Möriken-Wildegg“ bei, womit der erste Jahres-Mitgliederbeitrag gemäss Statuten (zurzeit 200 Franken) fällig wird.

6.2 Tarife

Die KITA Zauberburg ist eine privat geführte KITA, welche nur bedingt in den Genuss von finanziellen Beiträgen der öffentlichen Hand (Gemeinde, Kanton, Bund usw.) kommt. Es können keine ermässigten Tarife angeboten werden. Der Tagesansatz wird vom Vorstand aufgrund des durch die Mitgliederversammlung genehmigten Voranschlags festgesetzt. Details finden Sie unter Tarife.

6.3 Warteliste

Falls kein Betreuungsplatz verfügbar ist, können Eltern ihr Kind auf die Warteliste setzen. Dazu muss das Kind mittels Anmeldeformular definitiv angemeldet werden. Grundsätzlich werden Geschwister von bereits in der KITA Zauberburg betreuten Kindern und Aufstockungen (Erhöhung der Anzahl Betreuungstage) bevorzugt behandelt. Danach ist das Datum des Eintritts in die Warteliste massgebend. Dies ist jedoch für die KITA Leitung insofern nicht bindend, als sie für eine ausgeglichene Gruppenzusammensetzung besorgt sein muss.

7 Kleider, benötigte private Artikel

Die Kinder sollen bequeme Alltagskleider tragen. Für den Schulweg muss die Witterung beachtet werden.

In der KITA benötigen die Kinder folgende private Artikel:

Je nach Jahreszeit und Witterung:

  • im Sommer: Badehose, Kopfbedeckung, Sonnencrème
  • im Winter: Skianzug, Schneeschuhe, Handschuhe, Mütze
  • bei Regen: Regenschutz, Gummistiefel

Die Kinder dürfen Spielsachen in die KITA mitbringen, sie sind jedoch selber dafür verantwortlich. Kostbare Sachen sollten somit lieber zu Hause bleiben. Aus pädagogischen Gründen möchten wir keine Waffen und Kriegsspielzeuge in der KITA.

8 Tagesablauf und Mahlzeiten

8.1 Bringen und Abholen des Kindes



Es ist uns ein Anliegen, dass Sie diese Zeiten einhalten, damit die Betreuer/innen die Zeit mit den Kindern sinnvoll gestalten können.

Grundsätzlich werden die Kinder von einem Elternteil gebracht und abgeholt. Ältere Kinder können nach Absprache mit den Eltern zu festgelegten Zeiten selbstständig kommen oder nach Hause gehen. Alle Eltern werden ausdrücklich gebeten, sich an die oben genannten
Zeiten zu halten. Falls dies ausnahmsweise nicht möglich ist, muss die KITA- oder Gruppenleitung im Voraus telefonisch informiert werden.

Wird ein Kind durch eine den Betreuerinnen unbekannte Drittperson abgeholt, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.

Die Kinder müssen pünktlich abgeholt werden, andernfalls verlangt die KITA Zauberburg pro Mal zu spätes Abholen des Kindes eine Umtriebsentschädigung von Fr. 40.

8.2 Verpflegung

Es wird eine gesunde, altersgerechte Verpflegung angeboten; die Mahlzeiten werden von den Betreuerinnen selber zubereitet. Nahrungsmittelallergien werden soweit wie möglich berücksichtigt. Spezialnahrung muss mitgegeben werden, bzw. separat abgesprochen werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine zusätzliche Verpflegung mit, vor allem keine Süssigkeiten. Für das Znüni/Zvieri während der Schulzeiten sind die Eltern verantwortlich. Nach Absprache kann ein Znüni/Zvieri gegen separate Bezahlung von der KITA Zauberburg mitgegeben werden.

9. Krankheit, Absenzen

In der KITA werden keine Kinder mit ansteckenden Krankheiten und hohem Fieber (ab 38 Grad) betreut. Aus organisatorischen Gründen muss die KITA über krankheits- und unfallbedingte sowie andere kurzfristigen Absenzen bis spätestens 8.00 Uhr informiert werden.

Es besteht keine Nachholmöglichkeit für Absenzen. Bei Erkrankung des Kindes in der KITA werden die Eltern benachrichtigt, damit sie das Kind sobald als möglich abholen können. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen wer-den. Ebenso sollte die KITA-Leitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden.

10. Notfälle

Bei einem Unfall werden die Eltern sofort benachrichtigt, bitte teilen Sie der KITA-Leitung Änderungen der Telefonnummern unmittelbar mit. Die Betreuerinnen sind ermächtigt, ein Kind unverzüglich in ärztliche Behandlung oder Spitalpflege zu bringen. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern.

11. Versicherungen

11.1 Kranken- und Unfallversicherung

Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich.

11.2 Haftpflichtversicherung

Für Schäden, welche die Kinder mutwillig verursachen, haften die Eltern. Eine private Haftpflichtversicherung für Ihr Kind ist abzuschliessen. Für mitgebrachte Spielsachen und andere Gegenstände, die verloren gehen oder beschädigt werden, übernimmt die KITA keine Haftung; für andere Vorfälle verfügt die KITA über eine Haftpflichtversicherung.

12. Zusammenarbeit Eltern und Betreuerinnen

Für das Wohlergehen Ihres Kindes ist es von grosser Bedeutung, dass zwischen den Eltern und den Betreuungspersonen ein guter Kontakt besteht. Die Betreuerinnen sind darauf angewiesen, dass sie von den Eltern über familieninterne Veränderungen (wie beispielsweise Trennung, Todesfall usw.) informiert werden. Wichtig: Die Mitarbeiterin-nen der KITA Zauberburg unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Über wichtige Veränderungen innerhalb der KITA werden die Eltern im Normalfall schriftlich informiert. Eltern können jederzeit einen Termin mit der KITA- und/oder Gruppenleiterin für ein Elterngespräch vereinbaren.